GF_U50 - Infos rund um das Corona Virus

⇐ MENÜ
#wirbleibenzuhause
⇐MENÜ
Direkt zum Seiteninhalt
Landkreis Gifhorn 7-Tage-Inzidenz unter 50
 
Aktuelle Corona-Regeln in Kürze (laut Corona-Verordnung)
 
Keine Warnstufe - 7-Tage-Inzidenz unter 50
 
Grundsätzliches:
  • soziale Kontakte möglichst reduzieren
  • Soweit möglich, zu jeder anderen Person Mindestabstand (1,5 Meter) einhalten
  • Empfehlung für ausreichende Hygiene- und Lüftungsmaßnahmen
  • Alle Betriebe und Einrichtungen können freiwillig die 2G-Regel anwenden
 
 
Testungen / vollständig geimpft / genesen:
  • Gültige Tests im Sinne der Verordnung sind der PCR-Test (Gültigkeit 48 Stunden), der PoC-Antigen-Schnelltest (Gültigkeit      24 Stunden) und der Selbsttest (unter Anleitung / Aufsicht, Gültigkeit 24      Stunden)
  • Als vollständig geimpft gelten Personen ab dem 15. Tag nach der letzten, notwendigen Corona-Impfung
  • Als genesen gelten Personen, deren überstandene Corona-Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt
 
 
Kontaktbeschränkungen:
  • keine Beschränkungen für private Zusammenkünfte
  • keine Beschränkungen für private Feierlichkeiten (in der Gastronomie und in privaten Räumlichkeiten)
  • 3G-Regel wird empfohlen
 
 
Medizinische Maskenpflicht:
  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen von Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind.
  • Bei privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, unabhängig vom Veranstaltungsort (bei mehr als 25 Teilnehmer, ohne      3G-Nachweis).
  • Im ÖPNV und dazugehörige Einrichtungen in geschlossenen Räumen (z. B. Haltestellen, Bahnhöfe, Flughäfen)
  • Als Fahrgast von touristischen Bus-, Schiffs- und Kutschfahrten (Ausnahme: 3G-Regel)
  • Teilnahme an Sitzungen, Zusammenkünften oder Veranstaltung in geschlossenen Räumen (bezogen auf jene zwischen 1.000 und      5.000 simultanen Teilnehmern, Großveranstaltungen und Messen)
  • Unterricht bzw. Prüfungen in Fahrzeugen
  • Für Personen die Tätigkeiten und Dienstleistungen ausüben, bei denen der Abstand nicht eingehalten werden kann      (insbesondere: Gesundheitsversorgung, der Pflege von Personen oder des Handels)
 
 
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen:
  • Szenario A (Regelbetrieb)
  • Erhöhte Hygieneanforderungen, die eine Infektionskettennachverfolgung gewährleisten
  • Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen (Ausnahme: betreute Kinder, das Personal sowie vom Träger der Einrichtung hinzugezogene Dritte)
  • Kann in Hort-Gruppen der Abstand nicht eingehalten werden, gilt auch für die betreuten Kinder (ab Einschulung), das Personal sowie vom Träger der Einrichtung hinzugezogene Dritte eine MNB-Pflicht
 
Schulen:
  • Szenario A (Präsenzunterricht)
  • Erhöhte Hygieneanforderungen, die eine Infektionskettennachverfolgung gewährleisten
  • MNB-Pflicht in Schulgebäuden und während des Unterrichts (Ausnahme: 1. und 2. Klasse)
 
Diskotheken, Clubs und Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten (unabhängig einer Warnstufe):
  • 3G-Regel
  • Auslastung mit max. 50%
  • ausschließlich elektronisch durchgeführte Kontaktdatenerhebung
  • Freiwillige Option auf 2G-Regel (dann: keine Maske, kein Abstand)
 
Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen (unabhängig einer Warnstufe):
  • mehr als 1.000 simultane Teilnehmer
  • max. 5.000 simultane Teilnehmer
  • 3G-Regel
  • Freiwillige Option auf 2G-Regel (dann: keine Maske, kein Abstand)
  • Zulassung auf Antrag und unter Vorbehalt des Widerrufs (Infektionsgeschehen)
  • Schachbrettbelegung (Mindestabstand); nicht notwendig, wenn eine medizinische Maske getragen wird und eine verbale Interaktion bzw. Kommunikation unter den Gästen nicht zu erwarten ist
 
Großveranstaltungen (unabhängig einer Warnstufe):
  • mehr als 5.000 simultane Teilnehmer
  • max. 25.000 simultane Teilnehmer
  • max. 50% Auslastung
  • 3G-Regel
  • Freiwillige Option auf 2G-Regel (dann: keine Maske, kein Abstand, mehr als 50% Auslastung möglich)
 
Messen (unabhängig der Warnstufe):
  • bei mehr als 1.000 simultane Teilnehmer gilt eine Auslastungsgrenze von 50% (Ausnahme: Freiwillige Anwendung der 2G-Regel)
 
Das gesamte Warmnstufensystem zum Nachlesen finden Sie auf: niedersachsen.de
Zurück zum Seiteninhalt