Landkreis Gifhorn 7-Tage-Inzidenz unter 50
Aktuelle Corona-Regeln in Kürze (laut Corona-Verordnung)
Keine Warnstufe - 7-Tage-Inzidenz unter 50
Grundsätzliches:
- soziale Kontakte möglichst reduzieren
- Soweit möglich, zu jeder anderen Person Mindestabstand (1,5 Meter) einhalten
- Empfehlung für ausreichende Hygiene- und Lüftungsmaßnahmen
- Alle Betriebe und Einrichtungen können freiwillig die 2G-Regel anwenden
Testungen / vollständig geimpft / genesen:
- Gültige Tests im Sinne der Verordnung sind der PCR-Test (Gültigkeit 48 Stunden), der PoC-Antigen-Schnelltest (Gültigkeit 24 Stunden) und der Selbsttest (unter Anleitung / Aufsicht, Gültigkeit 24 Stunden)
- Als vollständig geimpft gelten Personen ab dem 15. Tag nach der letzten, notwendigen Corona-Impfung
- Als genesen gelten Personen, deren überstandene Corona-Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt
Kontaktbeschränkungen:
- keine Beschränkungen für private Zusammenkünfte
- keine Beschränkungen für private Feierlichkeiten (in der Gastronomie und in privaten Räumlichkeiten)
- 3G-Regel wird empfohlen
Medizinische Maskenpflicht:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen von Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind.
- Bei privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, unabhängig vom Veranstaltungsort (bei mehr als 25 Teilnehmer, ohne 3G-Nachweis).
- Im ÖPNV und dazugehörige Einrichtungen in geschlossenen Räumen (z. B. Haltestellen, Bahnhöfe, Flughäfen)
- Als Fahrgast von touristischen Bus-, Schiffs- und Kutschfahrten (Ausnahme: 3G-Regel)
- Teilnahme an Sitzungen, Zusammenkünften oder Veranstaltung in geschlossenen Räumen (bezogen auf jene zwischen 1.000 und 5.000 simultanen Teilnehmern, Großveranstaltungen und Messen)
- Unterricht bzw. Prüfungen in Fahrzeugen
- Für Personen die Tätigkeiten und Dienstleistungen ausüben, bei denen der Abstand nicht eingehalten werden kann (insbesondere: Gesundheitsversorgung, der Pflege von Personen oder des Handels)
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen:
- Szenario A (Regelbetrieb)
- Erhöhte Hygieneanforderungen, die eine Infektionskettennachverfolgung gewährleisten
- Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen (Ausnahme: betreute Kinder, das Personal sowie vom Träger der Einrichtung hinzugezogene Dritte)
- Kann in Hort-Gruppen der Abstand nicht eingehalten werden, gilt auch für die betreuten Kinder (ab Einschulung), das Personal sowie vom Träger der Einrichtung hinzugezogene Dritte eine MNB-Pflicht
Schulen:
- Szenario A (Präsenzunterricht)
- Erhöhte Hygieneanforderungen, die eine Infektionskettennachverfolgung gewährleisten
- MNB-Pflicht in Schulgebäuden und während des Unterrichts (Ausnahme: 1. und 2. Klasse)
Diskotheken, Clubs und Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten (unabhängig einer Warnstufe):
- 3G-Regel
- Auslastung mit max. 50%
- ausschließlich elektronisch durchgeführte Kontaktdatenerhebung
- Freiwillige Option auf 2G-Regel (dann: keine Maske, kein Abstand)
Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen (unabhängig einer Warnstufe):
- mehr als 1.000 simultane Teilnehmer
- max. 5.000 simultane Teilnehmer
- 3G-Regel
- Freiwillige Option auf 2G-Regel (dann: keine Maske, kein Abstand)
- Zulassung auf Antrag und unter Vorbehalt des Widerrufs (Infektionsgeschehen)
- Schachbrettbelegung (Mindestabstand); nicht notwendig, wenn eine medizinische Maske getragen wird und eine verbale Interaktion bzw. Kommunikation unter den Gästen nicht zu erwarten ist
Großveranstaltungen (unabhängig einer Warnstufe):
- mehr als 5.000 simultane Teilnehmer
- max. 25.000 simultane Teilnehmer
- max. 50% Auslastung
- 3G-Regel
- Freiwillige Option auf 2G-Regel (dann: keine Maske, kein Abstand, mehr als 50% Auslastung möglich)
Messen (unabhängig der Warnstufe):
- bei mehr als 1.000 simultane Teilnehmer gilt eine Auslastungsgrenze von 50% (Ausnahme: Freiwillige Anwendung der 2G-Regel)
Das gesamte Warmnstufensystem zum Nachlesen finden Sie auf: niedersachsen.de