GF_UE50 - Infos rund um das Corona Virus

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Landkreis Gifhorn 7-Tage-Inzidenz über 50
Aktuelle Corona-Regeln in Kürze (laut Corona-Verordnung)
Keine Warnstufe - 7-Tage-Inzidenz über 50

Grundsätzliches:
 
     
  • soziale Kontakte möglichst reduzieren
  •  
  • Soweit möglich, zu jeder anderen Person      Mindestabstand einhalten
  •  
  • Empfehlung für ausreichende Hygiene- und      Lüftungsmaßnahmen
  •  
  • Alle Betriebe und Einrichtungen können freiwillig      die 2G-Regel anwenden
 
 
3G-Regel gilt
 
Unter den „drei Gs“ sind vollständig geimpfte, genesene und negativ getestete Personen zu verstehen. Die folgenden Einrichtungen bzw. Dienstleistungen fallen nun unter die 3G-Regel:
 
     
  • Teilnahme an Sitzungen, Zusammenkünften oder      Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 Teilnehmern (max.      1.000); Ausnahme: u. a. durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben Sitzungen,      religiöse Veranstaltungen, kommunalen Gremien
  •  
  • Nutzung von Beherbergungsstätten wie Hotels,      Jugendherbergen, usw.
  •  
  • Körpernahe Dienstleistungen (Ausnahme:      medizinisch notwendige Behandlungen)
  •  
  • Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen      (einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen, Spaßbädern,      Thermen, Saunen + jeweilige Duschen und Umkleiden)
  •  
  • Theatern, Kinos und ähnliche Kultureinrichtungen      (geschlossene Räume)
  •  
  • Zoos, botanische Gärten und Freizeitparks      (geschlossene Räume)
 
Wichtiger Hinweis: Die 3G-Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres sowie für Personen die sich aufgrund von medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer medizinischen Studie (ärztliches Attest) nicht impfen lassen dürfen. Letztere Personengruppen ist jedoch zur Vorweisung eines negativen Testergebnisses verpflichtet. Diese Ausnahme gilt auch für alle weiteren Bereiche in denen die 3G- bzw. 2G-Regel zur Anwendung kommt.
 
Wichtiger Hinweis: Für alle oben genannten Einrichtungen und Betriebe gilt, dass, wenn diese freiwillige die 2G-Regel anwenden, die Abstands- und Maskenpflicht für Gäste und Personal entfällt.
 
 
Testungen / vollständig geimpft / genesen:
 
     
  • Gültige Tests im Sinne der Verordnung sind der      PCR-Test (Gültigkeit 48 Stunden), der PoC-Antigen-Schnelltest (Gültigkeit      24 Stunden) und der Selbsttest (unter Anleitung / Aufsicht, Gültigkeit 24      Stunden)
  •  
  • Als vollständig geimpft gelten Personen ab dem      15. Tag nach der letzten, notwendigen Corona-Impfung
  •  
  • Als genesen gelten Personen, deren überstandene      Corona-Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt
 
 
Kontaktbeschränkungen:
 
     
  • keine Beschränkungen für private Zusammenkünfte      (eigenes Haus/eigene Wohnung); 3G-Regel wird empfohlen
  •  
  • für private Feierlichkeiten (in der Gastronomie,      in gemieteten Räumen) gilt die 3G-Regel, wenn mehr als 25 Personen      zusammen kommen
 
 
Medizinische Maskenpflicht:
 
     
  • In geschlossenen Räumen, die im Rahmen von      Besuchs- bzw. Kundenverkehr öffentlich zugänglich sind (Einzelhandel,      körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie, usw.)
  •  
  • Im ÖPNV und dazugehörigen, geschlossenen      Räumlichkeiten (z. B. Haltestellen, Ticketcenter, Flughäfen)
  •  
  • Fahrgäste von touristischen Bus-, Schiffs- und      Kutschfahrten (Ausnahme: 3G-Regel gilt)
  •  
  • Teilnahme an Sitzungen, Zusammenkünften oder      Veranstaltung in geschlossenen Räumen (bezogen auf jene zwischen 1.000 und      5.000 simultanen Teilnehmern, Großveranstaltungen und Messen)
  •  
  • Während des Unterrichts oder der Prüfung in einem      Fahrzeug
  •  
  • Für Personen, die Tätigkeiten und      Dienstleistungen ausüben, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten      werden kann (insbesondere in den Bereichen Gesundheitsversorgung, der Pflege      von Personen und des Handels)
 
 
Gastronomie:
 
     
  • 3G-Regel
  •  
  • Freiwillige Option auf 2G-Regel (dann: keine      Maske, kein Abstand)
  •  
  • Ausgenommen: Außer-Haus-Verkauf und      Lieferservice; Mensen, Cafeterien und Kantinen (sofern diese zur      Versorgung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betrieben      werden); Gastronomiebetriebe in Heimen, Raststätten und auf      Autohöfen; Tafeln
 
 
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen:
 
     
  • Szenario A (Regelbetrieb)
  •  
  • Erhöhte Hygieneanforderungen, die eine      Infektionskettennachverfolgung gewährleisten
  •  
  • Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen      Räumen (Ausnahme: betreute Kinder, das Personal sowie vom Träger      der Einrichtung hinzugezogene Dritte)
  •  
  • Kann in Hort-Gruppen der Abstand nicht      eingehalten werden, gilt auch für die betreuten Kinder (ab Einschulung),      das Personal sowie vom Träger der Einrichtung hinzugezogene Dritte eine      MNB-Pflicht
 
 
Schule:
 
     
  • Szenario A (Präsenzunterricht)
  •  
  • Erhöhte Hygieneanforderungen, die eine      Infektionskettennachverfolgung gewährleisten
  •  
  • MNB-Pflicht in Schulgebäuden und während des      Unterrichts (Ausnahme: 1. und 2. Klasse)
 
 
Diskotheken, Clubs und Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten (unabhängig einer Warnstufe):
 
     
  • 3G-Regel
  •  
  • Auslastung mit max. 50%
  •  
  • ausschließlich elektronisch durchgeführte      Kontaktdatenerhebung
  •  
  • Freiwillige Option auf 2G-Regel (dann: keine      Maske, kein Abstand)
 
 
Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen (unabhängig einer Warnstufe):
 
     
  • mehr als 1.000 simultane Teilnehmer
  •  
  • max. 5.000 simultane Teilnehmer
  •  
  • 3G-Regel
  •  
  • Freiwillige Option auf 2G-Regel (dann: keine      Maske, kein Abstand)
  •  
  • Zulassung auf Antrag und unter Vorbehalt des      Widerrufs (Infektionsgeschehen)
  •  
  • Schachbrettbelegung (Mindestabstand); nicht      notwendig, wenn eine medizinische Maske getragen wird und eine verbale      Interaktion bzw. Kommunikation unter den Gästen nicht zu erwarten ist
 
 
Großveranstaltungen (unabhängig einer Warnstufe):
 
     
  • mehr als 5.000 simultane Teilnehmer
  •  
  • max. 25.000 simultane Teilnehmer
  •  
  • max. 50% Auslastung
  •  
  • 3G-Regel
  •  
  • Freiwillige Option auf 2G-Regel (dann: keine      Maske, kein Abstand, mehr als 50% Auslastung möglich)
 
 
Messen (unabhängig der Warnstufe):
 
     
  • bei mehr als 1.000 simultane Teilnehmer gilt eine      Auslastungsgrenze von 50% (Ausnahme: Freiwillige Anwendung der 2G-Regel)
 
 Das gesamte Warmnstufensystem zum Nachlesen finden Sie auf: niedersachsen.de
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