Aktuell gibt es keine Verordnung über eine allgemeinde Ausgangsbeschränkung
Ab wann gilt die Ausgangsbeschränkung und wann wird sie wieder aufgehoben?
Also, in Kraft tritt sie, wenn der RKI-7 Tages-Inzidenzwert von 100 eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen (Dreitagesabschnitt) überschritten werden.
Beispiel:
Freitag der 23.04.21 7-Tagesinzidenz 100
Samstag der 24.04.21 7-Tagesinzidenz 110
Sonntag der 25.04.21 7-Tagesinzidenz 150
Montag den 26.04.21 wird es bekanntgegeben
Dienstag den 27.04.21 tritt die Ausgangsbeschränkung in Kraft
Außer Kraft gesetzt wird sie, wenn fünf aufeinanderfolgenden Tagen die 100 unterschritten wird.
‼Sonn- und Feiertage zählen nicht mit‼
Beispiel:
1. Tag Mittwoch der 28.04.21 7-Tagesinzidenz 95
2. Tag Donnerstag der 29.04.21 7-Tagesinzidenz 88
3. Tag Freitag der 30.04.21 7-Tagesinzidenz 85
Samstag der 1.05.21 (Feiertage zählen nicht)
Sonntag der 2.05.21 (Sonntage zählen nicht)
4. Tag Montag der 4.05.21 7-Tagesinzidenz 77
5. Tag Dienstag der 5.05.21 7-Tagesinzidenz 62
6. Tag Mittwoch der 6.05.21 wird es bekanntgegeben
7. Tag Donnerstag der 7.05.21 wird sie außer Kraft gesetzt
Ein Tag dazwischen über 100 und dann zählt es von dem Tag wieder, an dem der Wert unter 100 ist.
Warum bei der Notbremse einmal 3 Tage und einmal 5 Tage?
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